Bildungs- und Teilhabepaket
Kein Kind soll benachteiligt sein: finanzielle Unterstützung für Bildung und Freizeitaktivitäten
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten bekommen, um gut aufzuwachsen. Die finanzielle Situation soll nicht im Weg stehen, wenn Ihr Kind am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder am Vereinssport teilnehmen möchte, eine Klassenfahrt ansteht oder Nachhilfestunden benötigt werden. Dafür gibt es die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, haben einen Anspruch auf diese Zuschüsse. Die Antragstellung ist gar nicht kompliziert und wird in Kürze auch digital möglich sein. Wir erklären, wie es geht.
Ermöglichen Sie Ihrem Kind das Mitmachen!
Ihr Kind möchte Gitarre spielen lernen oder zum Ballettunterricht? Im kommenden Schulhalbjahr steht eine mehrtägige Klassenfahrt an, und Sie wissen nicht, woher das Geld für die Eigenbeteiligung kommen soll? In Mathe oder Englisch sind Wissenslücken entstanden und Ihr Kind benötigt eine Lernförderung, um die Lernziele zu erreichen?
Genau dafür sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket da. Die Zuschüsse sorgen dafür, dass Bildung und gemeinschaftliche Erfahrungen für alle zugänglich werden und Ihr Kind aufgrund finanzieller Engpässe nicht ausgeschlossen wird. Ihr Kind hat es verdient, überall dabei zu sein und seine Talente zu entwickeln. Zögern Sie also nicht, diese Unterstützung anzunehmen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Was sind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, wenn Ihre Familie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um Schulbedarf, Lernförderung sowie gemeinsame Aktivitäten mit Gleichaltrigen zu bezahlen.
Gefördert werden:
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Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August und 1. Februar einen Betrag für Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte). Die Höhe des Betrages wird regelmäßig geprüft und angepasst.
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Klassenfahrten und Ausflüge
Für die Teilnahme an Ausflügen und ein- oder mehrtägigen Fahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen oder im Rahmen von Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen können die tatsächlichen Kosten übernommen werden.
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Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Kosten erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Transport nicht durch Dritte, wie bspw. durch den Schulträger, übernommen wird.
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Lernförderung
Als Ergänzung zum Schulunterricht können Schülerinnen und Schüler eine geeignete Lernförderung erhalten, um die Lernziele zu erreichen. Das kann schon notwendig sein, bevor die Versetzung unmittelbar gefährdet ist. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote oder sonstige Förderungen, wie z. B. durch das Jugendamt, bestehen.
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Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kita und Schule
Wird die Mittagsverpflegung durch die Kita oder die Schule angeboten und gemeinschaftlich ausgegeben, werden die entsprechenden Kosten übernommen. Die Mittagsverpflegung innerhalb der Schule muss in schulischer Verantwortung liegen.
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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben stehen Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, 15 Euro monatlich zur Verfügung. Werden die Leistungen in einem oder mehreren Monaten nicht abgerufen, werden sie als Budget zusammengefasst und können gesammelt ausgezahlt werden. Hierbei werden Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), angeleitete kulturelle Aktivitäten (z. B. Museumsbesuche) sowie die Teilnahme an Freizeitaktivitäten übernommen. Die Freizeitaktivitäten müssen durch bspw. einen Träger organisiert und angeleitet sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Ausstattung für die Teilnahme an den Aktivitäten erstattet zu bekommen – z. B. Fußballschuhe, wenn das Kind in einem Fußballverein angemeldet ist.
Jetzt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen: so funktioniert´s
Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, ist für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen ein gesonderter Antrag notwendig.
Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die örtlichen Anlaufstellen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Antrag Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Nachweise über die Kosten der konkreten Maßnahme beifügen.
Wenn Sie bereits Auslagen hatten, können Sie die zugehörigen Belege ebenfalls einreichen. Sollten Sie sich bei der Antragstellung durch jemanden vertreten lassen, so denken Sie bitte an eine entsprechende unterschriebene Vollmacht.
Wenn Sie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist kein gesonderter Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen erforderlich. Für die einzelnen Leistungen wie z. B. eine Klassenfahrt reichen Sie aber bitte die entsprechenden Nachweise ein.
Wenden Sie sich dazu bitte an das örtliche Jobcenter (Bürgergeld) oder Ihre Kommunal- oder Kreisverwaltung.
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer örtlichen Anlaufstelle beraten Sie zu allen Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket und die Antragstellung – vor Ort, telefonisch oder per Mail.
Damit wir Ihnen die für Sie passende Anlaufstelle anzeigen können, geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort an und wählen Sie aus, welche Leistung Sie empfangen.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket können Sie auch bei diesen Stellen erhalten:
- Schule: Wenden Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes, um Unterstützung zu erhalten. Die Beratungslehrkräfte und Mitarbeitenden in der Schulsozialarbeit können Auskunft geben und Sie bei der Antragstellung unterstützen.
- Kita: Wenden Sie sich an die Kita-Leitung oder die Gruppenleitung in der Kita Ihres Kindes.